Das Grüne Rezept:
Orientierung, Sicherheit
und Informationen
zu rezeptfreien
Arzneimitteln

Rezeptfreie Arzneimittel sind ein wichtiger und unverzichtbarer Bestandteil Ihrer Gesundheitsversorgung: Sie sind wirksam, sicher, gut verträglich und einfach in der Anwendung. Dennoch werden rezeptfreie Arzneimittel nicht mehr grundsätzlich von der Krankenkasse bezahlt.

Rezeptfreie Arzneimittel können Sie nicht nur in der Apotheke erwerben.
Auch Ihr Arzt kann Ihnen ein rezeptfreies Arzneimittel auf Grünem Rezept verordnen, das Sie dann in der Apotheke einlösen.

Das Grüne Rezept bietet Ihnen viele Vorteile:

  • Mit der schriftlichen Verordnung Ihres Arztes auf dem Grünen Rezept haben Sie alle wichtigen Informationen zum rezeptfreien Arzneimittel auf einem Blick parat. Sie müssen sich also nicht den Produktnamen oder Wirkstoff merken.
  • Verordnungen von Arzneimitteln auf dem Grünen Rezept vermerkt Ihr Arzt in der Regel in Ihrer Patientenakte. So gewinnt er für weitere Behandlungen einen Überblick, welche Arzneimittel Sie zu sich nehmen. Diese Informationen sind wichtig, um beispielsweise Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln zu vermeiden.
  • Viele gesetzliche Krankenkassen erstatten im Rahmen von sogenannten Satzungsleistungen die Kosten für rezeptfreie Arzneimittel. Voraussetzung ist allerdings, dass Ihr Arzt das rezeptfreie Arzneimittel auf einem Grünen Rezept verordnet und Sie es anschließend bei Ihrer Krankenkasse einreichen.
    Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche rezeptfreien Arzneimittel im Rahmen von Satzungsleistungen erstattet werden.

Also: Profitieren Sie von den Vorteilen des Grünen Rezeptes, wenn Sie rezeptfreie Arzneimittel anwenden. Fragen Sie Ihren Arzt nach einer schriftlichen Verordnung auf Grünem Rezept.