Pro-Grunes-Rezept

Das Grüne Rezept: Vorteile für Arzt und Patient

Rezeptfreie Arzneimittel sind ein wichtiger Bestandteil unserer modernen Arzneimittelversorgung. Sie sind wirksam und sicher. Dennoch gehören sie seit 2004 weitestgehend nicht mehr zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung.

Damit Sie weiterhin die Möglichkeit haben, Ihren Patientinnen und Patienten rezeptfreie Arzneimittel schriftlich zu empfehlen, gibt es das Grüne Rezept.

Das Grüne Rezept bietet Ihnen, aber auch Ihren Patientinnen und Patienten, viele Vorteile. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:

  • Mit dem Grünen Rezept haben Sie die Möglichkeit, Ihre Therapieoptionen um nebenwirkungsarme rezeptfreie Arzneimittel zu erweitern. Sie haben eine größere therapeutische Freiheit – und das unabhängig vom Verschreibungsstatus des Arzneimittels.

  • Wenn Sie Ihre Empfehlung auf einem Grünen Rezept verordnen, wird der Apotheker das Präparat aushändigen, das Sie als behandelnder Arzt ausgewählt haben.

  • Ihre schriftliche Verordnung auf dem Grünen Rezept erhöht das Vertrauen in Ihre Therapie. Denn die Einnahme des rezeptfreien Arzneimittels ist aus Sicht des Arztes medizinisch geboten. Dies trägt dazu bei, die Compliance der Patientinnen und Patienten zu stärken

  • Ihre schriftliche Verordnung auf einem Grünen Rezept ist für Patienten eine wichtige Merkhilfe – sie bietet diesen Orientierung, Sicherheit und alle wichtigen Informationen zum rezeptfreien Arzneimittel.

  • Mit der schriftlichen Empfehlung auf dem Grünen Rezept haben Sie die Möglichkeit, das verordnete rezeptfreie Arzneimittel in die Patientenakte aufzunehmen. So haben Sie die gesamte Medikation Ihrer Patienten im Blick.

  • Ihre Verordnung auf dem Grünen Rezept fällt nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfung und entlastet Ihr Arzneimittelbudget.

  • Auf Grünem Rezept verordnete Arzneimittel werden Patienten in vielen Fällen als Satzungsleistungen von den Krankenkassen erstattet. Bitten Sie die Patientin oder den Patienten, sich direkt bei der jeweiligen Krankenkasse zu informieren.